DeepDive von Planet Toys

Wissen für die Branche

Liebe Deep Dive Community,

Panik, Aufschub, Entlastung. EU Regulierungen lösen viele Gefühle aus. Bei Bürokratie-Monstern wie EUDR, CSRD, CBAM und Omnibus-Paketen sortiert sich gerade neu, was Pflicht wird, was warten kann und wo strategisches Handeln jetzt Vorteile bringt.

Dieser DEEP DIVE trennt politische Beruhigung von operativer Realität und zeigt, was für Händler und Hersteller wirklich relevant ist


Viel Spaß beim Lesen!

Ihr Deep Dive Team von planet toys

RECHT & REGELN

BRÜSSEL RÜCKT NACH – WAS HÄNDLER UND HERSTELLER JETZT WIRKLICH WISSEN MÜSSEN

Verwalten statt verkaufen? Für viele in der Spielwarenbranche war Brüssel zuletzt vor allem ein Bürokratiemonster. Jetzt aber zeigt die EU überraschend Einsicht – bei EUDR, CSRD und Co. ist plötzlich von Aufschub, Vereinfachung und Entlastung die Rede. Doch was heißt das konkret für Händler und Hersteller? Und wie glaubwürdig sind die Versprechen wirklich? Unser Deep Dive liefert Antworten – verständlich, faktenbasiert und mit klarem Blick auf die Branche.

EUDR auf Zeitlupe – Chance oder trügerische Pause?
Als die EU-Entwaldungsverordnung im Sommer 2023 verabschiedet wurde, ging ein kollektives Raunen durch die Reihen der Importeure, Händler und Hersteller. Holz, Naturkautschuk, Leder – kaum ein Unternehmen wusste genau, ob es betroffen war. Und wenn ja: Wie tief? Welche Nachweise, welche Dokumentation, welche Fristen?
Nun die scheinbare Erleichterung: Ein Aufschub um rund ein Jahr ist politisch vereinbart. Nach der Einigung treten die EUDR-Pflichten treten für große und mittlere Unternehmen voraussichtlich ab dem 30. Dezember 2026 in Kraft, für Kleinst- und Kleinunternehmen ab dem 30. Juni 2027 greifen. Einige Stolperfallen wurden aus dem Weg geräumt: Bücher und Magazine sollen ausgenommen werden, die Weitergabe von Referenznummern im Einzelhandel entfällt. Wer Holzspielzeug oder Kautschukprodukte führt, darf also kurz durchatmen – aber nicht abschalten.
Denn klar ist auch: Die Verordnung kommt. Und mit ihr eine Pflicht zur lückenlosen Rückverfolgbarkeit – mit Geodaten, Risikobewertung und Dokumentationspflichten. Was für Rohkaffee gilt, wird auch beim Spielzeug aus Gummibaumholz oder beim Griff aus Leder relevant. Auch wer Produkte aus mehreren Materialien kombiniert – etwa Puppen mit Lederkleidung oder Sportspielzeug mit Gummikomponenten – muss prüfen, ob einzelne Bestandteile betroffen sind.

Der Omnibus-Effekt – Weniger Bürokratie, mehr Spielraum?
Weniger Berichte, weniger Belastung, weniger Formularfrust – das verspricht das sogenannte Omnibus-I-Paket der EU-Kommission, das die Berichtspflichten zur Nachhaltigkeit vereinfachen soll. Ein sperriger Name für ein ehrgeiziges Ziel: Brüssel will den Verwaltungsaufwand für Unternehmen um bis zu 6,3 Milliarden Euro pro Jahr senken. Klingt gut? Ist es auch – zumindest auf dem Papier. Am Freitag vergangener Woche legte die Kommission ein weiteres Maßnahmenpaket zur Vereinfachung der Umweltvorschriften in den Bereichen Industrieemissionen, Kreislaufwirtschaft, Umweltprüfungen und Geodaten vor. Mit diesem Vorschlag, Omnibus VIII, sollen Unternehmen jährlich um etwa 1 Mrd. € entlastet werden. Mit den bisher angekündigten Omnibussen belaufen sich die Einsparungen auf fast 11 Mrd. € pro Jahr belaufen. Bis 2029 will Brüssel auf jährliche Einsparungen von Verwaltungskosten in Höhe von 37,5 Mrd. € kommen.

Bei der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) hat die Kommission vorgeschlagen, die Schwelle für Berichtspflichten deutlich anzuheben: Erst ab 1.000 Mitarbeitenden und 450 Millionen Euro Umsatz sollen Unternehmen künftig Nachhaltigkeitsberichte vorlegen müssen. Laut EU-Kommission würden dadurch rund 80 Prozent der bislang berichtspflichtigen Unternehmen entfallen. Der Vorschlag befindet sich derzeit im Gesetzgebungsverfahren und muss noch von Europäischem Parlament und Rat bestätigt werden.


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Für die Spielwarenbranche bedeutet das konkret: Weniger Aufwand im Reporting – und weniger Druck von größeren Kunden oder Investoren, die bislang Lieferkettendaten eingefordert haben. Auch Banken dürften bei ihrer „Green Asset Ratio“ künftig auf externe Daten verzichten, wenn es um kleinere Unternehmen geht. Das schafft neue Luft – und vielleicht sogar Lust, sich freiwillig mit Nachhaltigkeit auseinanderzusetzen, ohne Angst vor Sanktionen.
Doch Vorsicht: Die Regelung ist noch nicht rechtskräftig, sondern Teil eines laufenden Verfahrens. Wer jetzt vollständig aussteigt, könnte später wieder einsteigen müssen.

Lieferketten & CO₂: Was hinten rauskommt, zählt
Nicht nur beim Reporting, auch in der Lieferkette wird derzeit neu bewertet. Die viel diskutierte CSDDD, also die EU-Lieferkettenrichtlinie, ist formal verabschiedet, soll laut Diskussionen in Brüssel aber nachträglich entschärft werden. Im politischen Raum ist davon die Rede, dass künftig nur noch direkte Geschäftspartner im Fokus stehen sollen – und statt jährlicher Prüfungen ein Fünfjahres-Turnus der internen Sorgfaltspflichten ausreichen könnte. Diese Punkte sind allerdings noch nicht Teil des gültigen Rechtsrahmens, sondern Gegenstand laufender Abstimmungen.
Was wie eine Lockerung klingt, ist in Wahrheit ein Realitätscheck – gerade für Hersteller, die mit Zulieferern außerhalb der EU arbeiten. Ein klarer Auftrag: Prozesse sauber dokumentieren, Zuständigkeiten regeln, Risiken erkennen – und das Ganze rechtssicher archivieren. Nicht mehr, aber eben auch nicht weniger.
Auch beim CO₂-Grenzausgleich (CBAM) zeigt Brüssel Augenmaß: Eine Freigrenze von 50 Tonnen CO₂ soll laut Kommissionsvorschlag rund 182.000 Kleinimporteure entlasten – eine Regelung, die insbesondere für Mischimporte interessant wäre. Eine verbindliche Entscheidung steht aber noch aus; derzeit laufen Konsultationen zur praktischen Umsetzung.
Das betrifft nicht nur Holz- und Gummiprodukte, sondern auch Spielwaren aus Kunststoff, Textil, Metall oder Elektronik – sofern Vorprodukte energieintensiv gefertigt wurden. Auch Verpackungen können indirekt eine Rolle spielen, etwa bei CO₂-relevanten Komponenten.

Was jetzt zählt: Wissen, bewerten, vorbereiten
Für Händler und Hersteller aus der Spielwarenbranche ist 2025 kein Jahr zum Durchschnaufen – sondern zum Neuausrichten. Die regulatorische Welle wird flacher, aber sie ebbt nicht ab. Wer vorbereitet ist, gewinnt Zeit, Vertrauen und Handlungsspielraum.
Jetzt ist der Moment, um sich intern Fragen zu stellen: Welche Produkte fallen künftig unter die EUDR? Sind unsere Lieferanten auf die neuen Pflichten vorbereitet? Und welche unserer Kunden erwarten weiterhin Nachhaltigkeitsdaten – auch ohne gesetzliche Pflicht?
Die politischen Einigungen aus Brüssel sind ein wichtiges Signal: Die Komplexität wird reduziert. Aber sie wird nicht verschwinden. Wer heute strategisch handelt, steht morgen besser da – in der Compliance wie am Point of Sale.

 FACTS & FIGURES
Regeln in Zahlen:
  • 80 % weniger Berichtspflicht: So viele Unternehmen würden laut EU-Kommission aus der CSRD-Berichtspflicht fallen – sofern der Vorschlag umgesetzt wird.
  • 6,3 Mrd. Euro Ersparnis: Geschätzte Bürokratieentlastung laut EU-Kommission pro Jahr.
  • EUDR greift voraussichtlich ab Ende 2026 / Mitte 2027: Politisch vereinbart, formale Bestätigung steht aus.
  • 50 Tonnen CO₂: Vorgeschlagene Freigrenze für CBAM-Meldungen – noch nicht beschlossen.
  • 182.000 Kleinimporteure: Laut Kommissionsentwurf sollen sie von CBAM ausgenommen werden.
  • Fünfjahresprüfung statt Dauerpflicht: Politische Diskussion, noch keine Gesetzesänderung.
  • CSRD-Schwelle steigt: Vorschlag: ab 1.000 Mitarbeitenden / 450 Mio. EUR Umsatz – im Gesetzgebungsverfahren.

Quelle: Bundesanzeiger

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